Friedhofsregelwerke und Bestimmungen
Satzungen, Statuten und Vorschriften zur Grabstätte
Mit Ausnahme der Seebestattung ist eine Bestattung in Deutschland auf dem Friedhof verpflichtend. Dabei sind einige Regelungen in Form von Satzungen, Statuten und Vorschriften zur Grabstätte zu beachten.
Die Friedhofssatzungen
Alle Vorschriften und Statuten werden in der Friedhofssatzung geregelt. Die Satzungen beschreiben unter anderem wie eine Grabstätte erworben, eingerichtet und gepflegt werden soll. Zudem sind allgemeine Verhaltensweisen beim Besuch auf dem Friedhof verfasst und die Durchführung von Trauerfeiern und Nutzung der Trauerhalle geregelt. Je nach Friedhof sind in der Satzung auch Regelungen zur Grabgestaltung und Bepflanzung des Grabes aufgeführt.
Die Gebührenverordnungen sind ein wichtiger Bestandteil der Friedhofssatzungen. Diese sind oftmals als eigenständiges Dokument verfasst, da dies die am häufigsten benötigten Informationen der gesamten Satzung darstellt. Hier werden die Kosten und Dauer für die Nutzung einer Grabstätte, Beisetzungsgebühren, sowie das Öffnen und Schließen eines Grabes aufgeführt.
Sicherheitshinweise auf Friedhöfen
Darauf sollten Sie achten bevor Sie die Auswahl Ihrer Grabstätte und des Grabsteins treffen
Wahl der Grabstätte
Beim Thema Sicherheit auf Friedhöfen denkt man zuerst an die Standsicherheit von Grabmalen und die Baumkontrolle. Von beidem können Gefahren für die Besucher von Friedhöfen ausgehen. Alle Friedhofsverwaltungen sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen diese Gefahren weitestgehend auszuschließen und/ oder zu minimieren. Im Idealfall sollten Sie sich mit den möglichen Standorten bereits vor dem Erwerb der Grabstelle vertraut gemacht haben und gegebenenfalls bewusst Ihr Grab in einem bestimmten Teil des Friedhofes wählen.
Wahl des Grabsteins
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Grabstein begeben, empfehlen wir den Blick in das auf Ihrem Friedhof und für Ihre Grabstelle gültige Regelwerk. Gibt es Ausschlusskriterien und was ist zwingend vorgeschrieben? Ist dabei für Sie etwas unklar oder auslegungswürdig oder wenn Sie auf Un- oder Widersinniges bzw. Willkür-Regelungen stoßen, wenden Sie sich an Ihre Friedhofsverwaltung mit der Bitte um Abhilfe. Laut diversen Gerichtsurteilen und juristischen Gutachten entsprechen viele von Friedhofsträgern selbst gemachte Vorschriften zu Grabsteinen nicht dem Grundgesetz – und das müssen Sie keineswegs hinnehmen.
Unterschied zwischen stehenden und liegenden Grabsteinen
Weil stehende Grabsteine umstürzen können und somit eine potenzielle Gefahrenquelle sind, werden diese laufend einer Standsicherheitsprüfung unterzogen. Stehende Grabsteine brauchen Fundament bzw. eine Verankerung. Liegende Grabsteine – sie liegen bereits ganz oder teilweise auf dem Grab oder in der Rasenfläche. Ein Fundament bzw. eine Verankerung ist nicht notwendig, also dürfte letztlich die Größe bzw. das Gewicht entscheiden, ob man einen Liegestein einfach selbst aufs Grab bringt oder ob spezielle Gerätschaften dafür nötig sind.
Wir unsterstützen Sie mit unserem Service
Durch unsere langjährige Tätigkeit im Grabmalsektor haben wir auf nahezu allen Friedhöfen im Rhein-Main-Gebiet Grabstätten angelegt. In Verbindung mit unseren sehr guten Kontakten zu den jeweiligen Friedhofsverwaltungen, finden wir für Sie das passende Grabmal, das den Vorschriften des Friedhofs entspricht.